Im Gegensatz zur behördlichen Kontrolle erfolgt in diesen Bereichen der Vollzug der Vorschriften durch private Fachleute. Diese bestätigen zuhanden der Bewilligungsbehörde, dass ein Projekt den massgebenden Bestimmungen entspricht, nach den bewilligten Plänen ausgeführt worden ist oder nach Fertigstellung vorschriftsgemäss betrieben werden kann.
Der Nachweis der ausreichenden, energetisch sparsamen Beleuchtung erfolgt im Projektstadium und nach der Ausführung und wird mit dem Formular EN-12 bestätigt.
Wir sind befugt, den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis zu erstellen und die Richtigkeit der Beleuchtungsanlagen zu bescheinigen.
Ob Sie für eine Behörde, ein Unternehmen arbeiten oder eine Privatperson sind, stellen wir uns Ihnen zur Verfügung die nötigen Unterlagen sowie Dokumente zu erstellen, sodass Sie die richtigen Schritte erhalten und Sie die Lösungen erhalten.
Diese Kontrollen führen wir für Sie gerne in diesen Kantonen durch: Zürich, St. Gallen, Glarus, Appenzell Ausserrhoden.
Kontaktieren Sie unabhängig davon wie gross Ihr Projekt ist, wir werden Sie beraten und die Ihnen die richtigen Schritte mitteilen.
Bearbeitung und Kontrolle des Projektes, sodass dieses der Normen entspricht und Sie ohne weitere Bedenken Ihrem Alltag nachkommen können.
Das Endprodukt beinhaltet das ausgefüllte und unterschriebene Formular für die Behörden, wobei dieses entweder Ihnen retourniert wird oder direkt bei der Fachstelle für Sie eingereicht wird.